
Ein weiter Überweisungsauftrag mit spezieller Vorgeschichte. Zahn 36 (sprich: „dreisechs“) wurde im Januar 08 behandelt und zwar sauber und ordentlich. Jedenfalls dokumentieren die drei obersten Bilder eine qualitätvolle Wurzelkanalbehandlung die über Zweifel erhaben erscheint. Trotzdem kommt der Zahn nicht zur Ruhe, bleibt leicht aufbißempfindlich und „ist da“. Überweiser empfielt eine Revisionsbehandlung. Im Juni kommt es zu einem Gespräch in unserer Praxis in der wir sehr zurückhaltend agieren. Grund ist die röntgenologisch einwandfreie Wurzelfüllung, die kaum zu verbessern ist. Mitte Oktober dann ein kurzes Telefonat mit dem Überweiser. Die Verdachtsdiagnose „Längsfraktur“ steht im Raum. Wir revidieren Ende Oktober und bringen eine medikamentöse Einlage ein. Heute ist der Zahn ruhig und auch wieder gut belastbar. Wir schließen die Behandlung ab, siehe restliche fünf Bilder und hoffen, das alles so seine Richtigkeit hat. Und die Diagnose? Ex juvantibus: „postendodontische Erkrankung verursacht durch eine Restinfektion des Wurzekanalsystems“.
Archiv für November 2008
Überweisungsauftrag

Der Überweisungsauftrag war deutlich. Angefragt wurde der Verschluß des röntgenologisch zu erahnenden Seitenkanals, um damit die laterale Aufhellung auszuhungern (linker Pfeil). Grundsätzlich sind derlei detailierte Überweisungsanfragen begrüßenswert. Die Erfahrung zeigt jedoch, daß sich die Mehrzahl der Seitenkanäle besonders widerstandsfähig zeigen gegen jedweden Versuch sie mit Guttapercha oder Sealer oder einer Mischung aus beidem abzufüllen. Also Ziel der Überweisung verfehlt? Von einer Obturation eines Seitenkanals kann nicht die Rede sein, es gelang uns jedoch der Mehrzahl der Bakterien Beine zu machen. In der Kontrollaufnahme ein halbes Jahr nach Behandlung ist die laterale Aufhellung deutlich verkleinert (rechter Pfeil), das Ziel der Wurzelkanalbehandlung, eine apikale Parodontitis zu vermeiden oder auszuheilen wird erreicht.